Start » Wasserspender Vergleich » News zu Wasserspendern » Hitzeschutz am Arbeitsplatz, was die Bundestagsanhörung für Trinkwasser im Betrieb bedeutet
Hitzeschutz am Arbeitsplatz war am 23. September 2026 Thema einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Grundlage war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel Hitzekrise ernst nehmen, Hitzeschutz verbindlich, sozial gerecht und finanziell absichern. Die geladenen Sachverständigen sprachen sich laut Parlamentsnachrichten für eine wirksamere Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen aus und forderten verbindliche Hitzeaktionspläne. Für Arbeitgeber gilt bereits heute die Arbeitsstättenregel ASR A3.5, die bei hohen Raumtemperaturen auch das Bereitstellen geeigneter Getränke vorsieht.
Die Anhörung fand am Mittwoch, 23. September 2026, im Gesundheitsausschuss statt. Laut Parlamentsnachrichten des Bundestags berichtete Uwe Janssens von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin von gemessenen 35 Grad in Krankenzimmern und von Notaufnahmen ohne Klimatisierung. Alexandra Schneider vom Helmholtz Zentrum München warnte vor gesundheitlichen Langzeitfolgen extremer Hitze. Henrik Scheller vom Deutschen Institut für Urbanistik regte an, den Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zu verankern.
Der Antrag selbst nimmt Schulen, Kitas und Kliniken besonders in den Blick. Wer dort Verantwortung trägt, findet Hinweise zur Wasserversorgung in unseren Seiten für Wasserspender in Schulen und für Wasserspender im Krankenhaus.
| Punkt | Stand nach der Anhörung |
|---|---|
| Termin | 23. September 2026, Gesundheitsausschuss |
| Grundlage | Antrag 21/6343 von Bündnis 90/Die Grünen |
| Kernforderung | verbindliche und finanzierte Hitzeaktionspläne |
| Arbeitsschutz | Hitzeschutzpläne in Betrieben empfohlen |
| Bundesregierung | nationaler Hitzeaktionsplan angekündigt, noch Plan |
Ein Beschluss des Bundestags zum Antrag lag bei Redaktionsschluss nicht vor. Neue Pflichten für Betriebe ergeben sich aus der Anhörung allein noch nicht.
Miriam Meschede von der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit verwies laut Bundestag auf die Grenze von 35 Grad für Arbeit in Innenräumen und empfahl Hitzeschutzpläne in Betrieben. In der schriftlichen Stellungnahme der Allianz heißt es, nur für Innenräume gebe es mit der ASR A3.5 eine Technische Regel mit abgestuften Temperaturschwellen. Für Arbeit im Freien fehle eine vergleichbare Regel mit Vermutungswirkung. Die Allianz schlägt vor, dass Unfallversicherungsträger Betriebe bei Hitzeschutzplänen beraten.
Ein betrieblicher Hitzeschutzplan bündelt Maßnahmen wie Verschattung, angepasste Arbeitszeiten, Lüftung und eine verlässliche Versorgung mit Trinkwasser. Gerade der letzte Punkt lässt sich schnell und mit überschaubarem Aufwand umsetzen, etwa mit Wasserspendern mit Festwasseranschluss.
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 sieht abgestufte Schwellen vor. Die IG Metall fasst sie in ihrem Leitfaden Gute Arbeit bei Hitze 2026 so zusammen. Die Raumtemperatur soll 26 Grad nicht überschreiten. Zwischen 26 und 30 Grad sollen geeignete Getränke bereitgestellt werden, oberhalb von 30 Grad müssen sie bereitgestellt werden. Über 35 Grad ist ein Raum ohne zusätzliche Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Was geeignete Getränke sind, ist nicht abschließend geregelt, der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht.
Trinkwasser ist dabei die naheliegende Lösung. Mehr zur Rechtslage lesen Sie in unserem Beitrag Wasserspender für Mitarbeiter. Lassen Sie konkrete Pflichten im Einzelfall von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder rechtlich prüfen.
Zielwert für die Raumtemperatur in Arbeitsräumen
Geeignete Getränke sollen bereitgestellt werden
Geeignete Getränke müssen bereitgestellt werden
Raum ohne Zusatzmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet
Flaschenwasser an heißen Tagen bedeutet Lagerfläche, Schleppen und Leergut. Ein leitungsgebundener Wasserspender liefert gekühltes Wasser ohne Nachbestellung und lässt sich mit Kohlensäure ergänzen. Laut dem Marktkorridor der Wasserspender Experten kostet ein leitungsgebundenes Gerät für bis zu 20 Arbeitsplätze etwa 30 bis 146 Euro im Monat zur Miete oder 500 bis 1.500 Euro im Kauf, jeweils ohne Umsatzsteuer. Für 21 bis 60 Arbeitsplätze liegt der Korridor bei 90 bis 300 Euro im Monat. Strom schlägt mit etwa 5 bis 10 Euro im Monat zu Buche.
Wo kein Wasseranschluss in der Nähe liegt, sind Gallonen-Wasserspender eine Alternative. Wie viele Geräte Sie brauchen, erklärt der Beitrag Wasserspender für das Büro richtig dimensionieren.
Mit dem Preisrechner sehen Sie in wenigen Schritten, welcher Kostenrahmen für Miete oder Kauf eines Wasserspenders zu Ihrer Belegschaft passt.
Bis aus der Anhörung verbindliche Regeln werden, vergeht Zeit. Der nächste Sommer kommt sicher. Wer jetzt plant, hat Geräte und Wartungsvertrag vor der ersten Hitzewelle installiert und vermeidet Lieferengpässe in der Hochsaison.
Nehmen Sie die Trinkwasserversorgung als festen Punkt in die Gefährdungsbeurteilung Hitze auf.
Nach der Arbeitsstättenregel sollen zwischen 26 und 30 Grad Raumtemperatur geeignete Getränke bereitgestellt werden, oberhalb von 30 Grad müssen sie bereitgestellt werden. Welche Getränke geeignet sind, ist nicht abschließend festgelegt, Trinkwasser erfüllt den Zweck in der Regel.
Nein, eine Anhörung schafft keine neuen Pflichten. Sie dient dem Ausschuss als Grundlage für seine Beratung. Bis zu einem möglichen Gesetz oder einer Verordnung gelten die bestehenden Arbeitsschutzregeln.
Typische Bausteine sind Verschattung, Lüftung, angepasste Arbeitszeiten, Pausenregeln, leichtere Kleidung und eine verlässliche Versorgung mit Trinkwasser. Die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit empfiehlt, dass Unfallversicherungsträger Betriebe dabei beraten.
Am wenigsten Aufwand macht ein leitungsgebundener Wasserspender mit Kühlung, weil keine Flaschen geliefert und gelagert werden müssen. Ohne Wasseranschluss eignet sich ein Gerät mit Gallone.
Ein leitungsgebundenes Gerät für bis zu 20 Arbeitsplätze liegt laut unserem Marktkorridor bei etwa 30 bis 146 Euro im Monat zur Miete oder 500 bis 1.500 Euro im Kauf, ohne Umsatzsteuer.
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