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Wasserspender für Mitarbeiter, was Arbeitgeber beim Trinkwasser regeln müssen

Wasserspender für Mitarbeiter, was Arbeitgeber beim Trinkwasser regeln müssen
Inhalt

Einen Wasserspender für Mitarbeiter schreibt kein Gesetz ausdrücklich vor, die Pflicht, Trinkwasser oder andere geeignete Getränke bereitzustellen, kann sich aber aus dem Arbeitsschutz ergeben. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt das für Baustellen, die Technische Regel ASR A3.5 bei Raumtemperaturen über 26 und vor allem über 30 Grad, dazu kommen Hitzearbeitsplätze. Ein leitungsgebundener Wasserspender ist für viele Betriebe der einfachste Weg, diese Anforderungen dauerhaft zu erfüllen. Dieser Ratgeber zeigt, wann Sie handeln müssen, wer die Kosten trägt, wie das Finanzamt kostenloses Wasser einordnet und welche Lösung zu welchem Betrieb passt.

Das Wichtigste in Kürze

Ist ein Wasserspender für Mitarbeiter Pflicht?

Ein bestimmtes Gerät verlangt das Arbeitsschutzrecht nicht. Arbeitgeber müssen aber nach § 3 Arbeitsschutzgesetz die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewahrt sind. Wo Wärme, körperliche Arbeit oder Schutzkleidung den Flüssigkeitsbedarf erhöhen, gehört eine Getränkeversorgung dazu. Ob das über einen Wasserspender, Leitungswasser in der Teeküche oder Flaschen geschieht, entscheiden Sie selbst.

Für ein normales Büro mit angenehmer Raumtemperatur gibt es keine allgemeine Pflicht, Getränke zu stellen. Viele Betriebe bieten trotzdem Wasser an, weil es wenig kostet, die Zufriedenheit hebt und Wege zum Supermarkt spart. Warum ausreichendes Trinken die Leistungsfähigkeit unterstützt, erklärt der Ratgeber Trinken am Arbeitsplatz und Produktivität. Die Rechtslage im Überblick zeigt die Tabelle.

SituationRegelWas gilt
Büro bei normaler Raumtemperaturkeine ausdrückliche Vorgabefreiwillige Leistung
Raumtemperatur über 26 GradASR A3.5 Punkt 4.4geeignete Getränke sollen bereitgestellt werden
Raumtemperatur über 30 GradASR A3.5 Punkt 4.4geeignete Getränke müssen bereitgestellt werden
BaustelleAnhang Nummer 5.2 ArbeitsstättenverordnungTrinkwasser oder alkoholfreies Getränk in der Nähe der Arbeitsplätze
Hitzearbeit, etwa an Öfen oder in SchutzkleidungGefährdungsbeurteilung, DGUV Information 213-002Getränkeversorgung als Schutzmaßnahme, auch ganzjährig

Die Angaben fassen die Regeln mit Stand Oktober 2026 zusammen und ersetzen keine Rechtsberatung. Für Ihren Betrieb ist die Gefährdungsbeurteilung der Maßstab.

Hitze im Büro, was ASR A3.5 bei 26 und 30 Grad verlangt

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Steigt die Außentemperatur über 26 Grad und überschreitet die Lufttemperatur im Raum trotz Sonnenschutz 26 Grad, sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Ab 30 Grad im Raum müssen wirksame Maßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung folgen. Wird es wärmer als 35 Grad, ist der Raum ohne besondere Maßnahmen wie bei Hitzearbeit nicht als Arbeitsraum geeignet.

Zur Getränkeversorgung sagt die Regel ausdrücklich, dass bei mehr als 26 Grad geeignete Getränke bereitgestellt werden sollen und bei mehr als 30 Grad bereitgestellt werden müssen, zum Beispiel Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung. Leitungswasser aus einem hygienisch einwandfreien Wasserspender erfüllt diese Anforderung. Gekühltes Wasser wird an heißen Tagen deutlich lieber getrunken.

Wer besonders geschützt werden muss

ASR A3.5 nennt schwere körperliche Arbeit, wärmestauende Schutzkleidung und gesundheitlich vorbelastete oder besonders schutzbedürftige Beschäftigte wie Jugendliche, Ältere, Schwangere und stillende Mütter. Für diese Gruppen kann schon über 26 Grad eine Gefährdung bestehen, die Sie in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.

Wasserspender bei Arbeit in Hitze, auf Baustellen und in der Produktion

Hitzearbeit liegt laut DGUV Information 213-002 vor, wenn es durch die Kombination aus Hitze, körperlicher Arbeit und gegebenenfalls Bekleidung zu einer Erwärmung des Körpers kommt. Typische Bereiche sind Gießereien, Bäckereien, Großküchen, Wäschereien und Arbeitsplätze mit Schutzanzügen. Hier hängt die Getränkeversorgung nicht vom Wetter ab, sondern ist ganzjährig Teil der Schutzmaßnahmen.

Auf Baustellen verlangt der Anhang der Arbeitsstättenverordnung, dass Beschäftigte in der Nähe ihrer Arbeitsplätze über Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk verfügen können. Für Produktionshallen und Werkstätten eignen sich robuste Standgeräte oder Trinkbrunnen mit Flaschenfüller. Grünbeck nennt etwa den sodajet Public als barrierefreie Lösung mit Platz für eine 10-Kilogramm-CO2-Flasche für Werkstätten und Sporthallen. Hinweise zu Industrieumgebungen finden Sie auf der Seite Wasserspender für die Industrie, für kleinere Betriebe unter Wasserspender für Werkstätten.

Hitzearbeit

Ganzjährige Versorgung als Teil der Gefährdungsbeurteilung

Pausenräume, Teeküche und Zugang zu Trinkwasser

Für Pausen- und Bereitschaftsräume gibt die ASR A4.2 die Ausstattung vor, etwa Sitzgelegenheiten, Tische und bei Bedarf Einrichtungen zum Kühlen und Wärmen von Lebensmitteln. Fachkommentare nennen in diesem Zusammenhang auch den Zugang zu Trinkwasser. In der Praxis haben die meisten Betriebe ohnehin eine Teeküche mit Wasserhahn.

Ein Wasserspender ergänzt diese Grundversorgung, weil er gekühltes, auf Wunsch sprudelndes oder heißes Wasser liefert und an zentraler Stelle steht. Platzieren Sie das Gerät dort, wo die Wege kurz sind, und nicht in einem abgelegenen Raum, den kaum jemand nutzt. Wenig genutzte Geräte haben ein höheres Hygienerisiko durch stehendes Wasser. Wie Sie die passende Größe ermitteln, zeigt der Ratgeber Wasserspender für das Büro nach Kapazität wählen.

Wer trägt die Kosten für den Wasserspender bei der Arbeit?

Ist die Getränkeversorgung eine Maßnahme des Arbeitsschutzes, also etwa bei Hitze über 30 Grad oder bei Hitzearbeit, darf der Arbeitgeber die Kosten nach § 3 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz nicht auf die Beschäftigten abwälzen. Das Wasser muss dann kostenlos zur Verfügung stehen.

Bieten Sie Wasser freiwillig an, sind Sie in der Gestaltung freier. Arbeitsrechtler weisen allerdings darauf hin, dass eine über längere Zeit vorbehaltlos gewährte Leistung zu einem Anspruch aus betrieblicher Übung werden kann. Wer sich die Rücknahme offenhalten will, sollte das klar kommunizieren. Lassen Sie sich im Zweifel arbeitsrechtlich beraten.

Die Kosten selbst sind überschaubar. Die Tabelle zeigt den Marktkorridor für leitungsgebundene Geräte je Entnahmestelle, Stand Oktober 2026, ohne Umsatzsteuer.

ArbeitsplätzeMiete im MonatKauf
bis 20etwa 30 bis 146 Euroetwa 500 bis 1.500 Euro
21 bis 60etwa 90 bis 300 Euroetwa 1.000 bis 4.000 Euro
61 bis 100etwa 110 bis 300 Euroetwa 1.500 bis 7.000 Euro
über 100 oder mehrere Bereicheetwa 200 bis 600 Euroetwa 2.000 bis 8.000 Euro

Kohlensäure hebt die Untergrenze, ohne Servicevertrag sinkt die Rate. Dazu kommen je nach Vertrag Erstinstallation von etwa 150 bis 300 Euro, Strom von etwa 5 bis 10 Euro im Monat und CO2-Kartuschen zu etwa 15 bis 25 Euro. Eine ausführliche Aufstellung bietet der Ratgeber Was ein Wasserspender kostet.

Kosten für Ihren Betrieb berechnen

Geben Sie im Preisrechner Mitarbeiterzahl, Wassersorten und Servicewunsch an und sehen Sie, welche Monatsrate für Ihren Betrieb realistisch ist.

Steuerliche Behandlung von Wasser für Mitarbeiter

Für Beschäftigte ist das Wasser aus dem Wasserspender in aller Regel steuerfrei. Nach den Lohnsteuer-Richtlinien gehören Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, als Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn. Das gilt für Wasser, Kaffee und Tee am Arbeitsplatz.

Für den Betrieb sind Miete, Wartung, Filter, CO2 und Strom Betriebsausgaben. Kaufen Sie das Gerät, schreiben Sie es über die Nutzungsdauer ab oder nutzen bei niedrigen Anschaffungskosten die Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter. Details dazu finden Sie im Ratgeber Nutzungsdauer und AfA von Wasserspendern. Als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen rechnen Sie mit Nettobeträgen.

Die steuerliche Einordnung im Einzelfall, etwa bei Geräten in Wohnbereichen von Dienstwohnungen oder bei Abgabe an Kunden, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Wasserspender für Betriebe, welche Lösung zu welchem Standort passt

Die passende Lösung hängt von Anschluss, Personenzahl und Umgebung ab. Für Büros mit Wasserleitung in der Nähe ist ein leitungsgebundenes Gerät meist die günstigste und hygienischste Variante, weil keine Flaschen geliefert und gelagert werden müssen. Ohne Anschluss bleibt das Gallonen-Gerät, bei dem Flaschen mit rund 19 Litern getauscht werden. Mehr zur Abwägung lesen Sie im Ratgeber Wasserspender für Firmen.

BetriebTypische LösungWorauf achten
Büro bis 20 PersonenTischgerät mit Festwasseranschlussgekühlt und sprudelnd, leise
Büro ab 50 PersonenStandgerät oder mehrere Geräte je EtageZapfleistung, kurze Wege
Produktion und Lagerrobustes Standgerät oder TrinkbrunnenEdelstahl, Flaschenfüller, Spritzschutz
Baustelle und Außenbereichmobiler Wasserspender oder GalloneFrostschutz, Lieferlogistik
Praxis, Klinik, KitaGerät mit HygienefunktionUV oder thermische Desinfektion, Dokumentation

Für Büros finden Sie Details auf der Seite Wasserspender für das Büro.

Wie viele Wasserspender brauchen Mitarbeiter?

Eine gesetzliche Zahl gibt es nicht. Maßgeblich sind Personen, Laufwege und Spitzenzeiten. Hersteller geben Richtwerte an. BWT nennt Modelle für bis zu 10, 20, 60 und mehr als 60 Nutzer. EauVation gibt für den Acqua 20 bis zu 50 Personen an, für den Acqua 80 bis zu 100 Personen und für die Zapfsäule Acqua Tower bis zu 200 Personen am Tag. Welltec nennt für seine fünf Modelle 30 bis 120 Liter maximale Stundenleistung.

In verteilten Gebäuden ist ein Gerät je Etage oder Gebäudeteil oft sinnvoller als ein großes zentrales Gerät. Beschäftigte trinken mehr, wenn das Wasser in der Nähe ist, und das Wasser im Gerät wird häufiger ausgetauscht.

Hygiene und Verantwortung beim Wasserspender für Mitarbeiter

Wer Wasser bereitstellt, muss für einwandfreie Qualität sorgen. Bis zur Sicherungseinrichtung am Geräteanschluss gilt die Trinkwasserverordnung, für das Gerät selbst Herstellervorgaben, Hygieneplan und Wartungsvertrag. Wie die Pflichten verteilt sind, lesen Sie im Ratgeber Wasserspender und Trinkwasserverordnung. Für den fachgerechten Anschluss ist der Rückflussschutz nach DIN EN 1717 entscheidend, in Kantinen und Gastronomie kommen die Vorgaben aus HACCP und Lebensmittelhygiene hinzu.

Praxistipp für die Einführung

So gelingt der Start mit einem Wasserspender im Team.

Checkliste für Arbeitgeber

Mit dieser Liste prüfen Sie, ob Ihre Getränkeversorgung den Anforderungen entspricht und im Alltag funktioniert.

Häufige Fragen

Ein bestimmtes Gerät ist nicht vorgeschrieben. Bei Raumtemperaturen über 30 Grad, auf Baustellen und an Hitzearbeitsplätzen muss der Arbeitgeber aber geeignete Getränke wie Trinkwasser bereitstellen. Ein Wasserspender ist dafür eine einfache und dauerhafte Lösung.

Laut ASR A3.5 sollen geeignete Getränke bei Lufttemperaturen über 26 Grad bereitgestellt werden, über 30 Grad müssen sie bereitgestellt werden. Beispielhaft nennt die Regel Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung.

Ist die Getränkeversorgung eine Arbeitsschutzmaßnahme, darf der Arbeitgeber die Kosten nach § 3 Arbeitsschutzgesetz nicht den Beschäftigten auferlegen. Bei freiwilligen Angeboten ist eine Beteiligung grundsätzlich denkbar, lassen Sie das arbeitsrechtlich prüfen.

In der Regel nein. Getränke, die Beschäftigte im Betrieb unentgeltlich erhalten, gelten nach den Lohnsteuer-Richtlinien als Aufmerksamkeit und nicht als Arbeitslohn. Klären Sie Sonderfälle mit Ihrer Steuerberatung.

Ab etwa 50 Personen eignen sich Standgeräte mit hoher Zapfleistung oder mehrere Geräte an verschiedenen Standorten. Hersteller nennen Modelle für mehr als 60 Nutzer oder bis zu 200 Personen am Tag. Entscheidend sind Spitzenzeiten und Laufwege.

Rechtlich genügt Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung, also auch Leitungswasser aus der Teeküche. Ein Wasserspender bietet zusätzlich gekühltes oder sprudelndes Wasser und wird deshalb häufiger genutzt.

Der Arbeitgeber als Betreiber, unterstützt durch den Anbieter bei Wartung und Filterwechsel. Halten Sie im Servicevertrag fest, wer welche Aufgabe übernimmt, und dokumentieren Sie Reinigung und Wartung.

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