Start » Wasserspender Vergleich » Wissen rund um Wasserspender » Wasserspender und Trinkwasser, welche Pflichten die Trinkwasserverordnung Betreibern auferlegt
Ein Wasserspender gibt Trinkwasser aus, und dafür gelten in Deutschland klare Regeln, vor allem die Trinkwasserverordnung in der Fassung von 2023. Sie regelt die Qualität des Wassers bis zur Sicherungseinrichtung, über die ein leitungsgebundener Wasserspender an die Trinkwasserleitung angeschlossen ist. Für das Gerät selbst greifen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Lebensmittelrecht und die Pflichten aus Ihrem Wartungsvertrag. Dieser Ratgeber zeigt, wo genau die Grenze verläuft, was bestimmungsgemäßer Betrieb im Alltag bedeutet und welche Aufgaben bei Ihnen als Betreiber und welche beim Anbieter liegen.
Die kurze Antwort lautet, teilweise. Die Trinkwasserverordnung, kurz TrinkwV, regelt Wasser für den menschlichen Gebrauch, also zum Trinken, Kochen und zur Zubereitung von Speisen und Getränken. Sie gilt für die gesamte Trinkwasserinstallation in Ihrem Gebäude, also Leitungen, Speicher, Armaturen und Apparate bis zu den Entnahmestellen.
Für einen leitungsgebundenen Wasserspender enthält die Verordnung eine wichtige Grenze. Nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 gilt sie nicht für Wasser, das sich in Fließrichtung hinter der notwendigen Sicherungseinrichtung eines endständig angeschlossenen wasserführenden Apparats befindet, der nach den Regeln der Technik nicht Teil der Trinkwasserinstallation ist. Zugleich legt § 10 fest, dass die Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit bei solchen Apparaten genau an dieser Sicherungseinrichtung eingehalten werden müssen.
Für Sie heißt das, bis zur Sicherungseinrichtung muss einwandfreies Trinkwasser ankommen, dafür sorgen Gebäudebetreiber und Installateur. Ab dort ist der Wasserspender ein Gerät, für dessen Hygiene Hersteller, Anbieter und Sie als Nutzer gemeinsam sorgen. Rechtlich frei ist dieser Bereich nicht, denn wer Wasser an Beschäftigte, Gäste oder Patienten abgibt, unterliegt allgemeinen Sorgfaltspflichten und in Lebensmittelbetrieben dem Lebensmittelrecht. Einen Überblick über die Gerätearten liefert der Ratgeber Wasserspender Systeme im Überblick.
Ein Wasserspender mit Festwasseranschluss hängt direkt an der Trinkwasserleitung. Damit kein Wasser aus dem Gerät in das Leitungsnetz zurückfließen kann, gehört zwischen Leitung und Gerät eine Sicherungseinrichtung nach DIN EN 1717. Wie diese Armatur ausgewählt wird, erklärt der Ratgeber DIN EN 1717 und Rückflussschutz am Wasserspender. Die folgende Tabelle zeigt, welche Regeln an welcher Stelle gelten.
| Abschnitt | Maßgebliche Regeln | Verantwortlich |
|---|---|---|
| Hausanschluss bis Gebäudeinstallation | Trinkwasserverordnung, Vorgaben des Wasserversorgers | Wasserversorger bis zur Übergabestelle |
| Leitungen im Gebäude bis zur Sicherungseinrichtung | Trinkwasserverordnung, allgemein anerkannte Regeln der Technik | Eigentümer oder Betreiber der Gebäudeinstallation |
| Sicherungseinrichtung am Geräteanschluss | DIN EN 1717, DIN 1988-100 | Fachbetrieb bei Installation, Betreiber bei Wartung |
| Wasserspender mit Filter, Kühlung, Zapfstelle | Herstellervorgaben, Hygieneplan, in Lebensmittelbetrieben Lebensmittelrecht | Betrieb als Nutzer, Anbieter laut Wartungsvertrag |
| Gallonengerät ohne Leitungsanschluss | Mineral- und Tafelwasser-Verordnung für das abgefüllte Wasser | Abfüller für das Wasser, Betrieb für Gerät und Handhabung |
In Mietobjekten ist häufig der Vermieter Betreiber der Gebäudeinstallation, während Ihr Betrieb den Wasserspender betreibt. Halten Sie im Miet- und im Servicevertrag fest, wer welche Aufgabe übernimmt. Bei unklarer Rollenverteilung lohnt eine kurze rechtliche Prüfung.
Der Begriff bestimmungsgemäßer Betrieb taucht in Verträgen und Prüfberichten häufig auf. Die Trinkwasserverordnung verlangt in § 13, dass Wasserversorgungsanlagen mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, errichtet und betrieben werden. Zu diesen Regeln zählen unter anderem DIN 1988, DIN EN 1717 und die Richtlinie VDI/DVGW 6023 zur Hygiene in Trinkwasser-Installationen.
Im Kern bedeutet bestimmungsgemäßer Betrieb, dass das Wasser regelmäßig fließt und nicht lange steht, dass die Anlage so genutzt wird, wie sie geplant wurde, und dass nur Werkstoffe und Stoffe mit dem Trinkwasser in Berührung kommen, die dafür bestimmt sind. § 13 Absatz 2 verweist für Werkstoffe auf die Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamts. Absatz 5 erlaubt im Betrieb nur Stoffe, Gegenstände und Verfahren, die der Trinkwasserversorgung dienen.
Wasser, das steht, verliert an Qualität. Das Umweltbundesamt rät, Wasser, das länger als vier Stunden in der Installation gestanden hat, nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken zu nutzen und es vorher ablaufen zu lassen. In der Fachpraxis gilt für die Trinkwasserinstallation zudem, dass jede Entnahmestelle regelmäßig, spätestens nach wenigen Tagen, durchgespült werden sollte.
Am Wasserspender ist Stagnation vor allem nach Wochenenden, Betriebsferien oder in wenig genutzten Bereichen ein Thema. Viele Geräte haben deshalb eine automatische Spülung oder thermische Desinfektion. Aquadona nennt etwa beim Modell Kaskade eine automatische Spülung mit Hygienemonitoring, Kärcher eine automatische thermische Desinfektion mit Spülung. Welche Funktionen es gibt, zeigt der Ratgeber Hygienefunktionen am Wasserspender.
So nehmen Sie einen Wasserspender nach Urlaub oder Schließzeit wieder in Betrieb.
Eine allgemeine Pflicht, das Wasser aus jedem Wasserspender regelmäßig im Labor untersuchen zu lassen, enthält die Trinkwasserverordnung nicht. Die Untersuchungspflichten knüpfen an die Art der Wasserversorgungsanlage an. Für die Gebäudeinstallation schreibt § 31 eine Untersuchung auf Legionellen vor, wenn Trinkwasser gewerblich oder öffentlich abgegeben wird, eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist und es Duschen oder andere Einrichtungen gibt, in denen Wasser vernebelt wird. Ein Wasserspender selbst löst diese Pflicht nicht aus.
Das Gesundheitsamt kann allerdings Untersuchungen anordnen, etwa nach Beschwerden oder Auffälligkeiten. In Schulen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen erwarten Gesundheitsämter zudem oft einen dokumentierten Hygieneplan. Freiwillige Proben am Wasserspender sind sinnvoll, wenn das Gerät neu installiert wurde, lange stillstand oder wenn empfindliche Personengruppen trinken.
| Anlass | Pflicht oder Empfehlung | Typische Parameter |
|---|---|---|
| Großanlage mit Warmwasserspeicher und Duschen, gewerbliche Abgabe | Pflicht nach § 31 TrinkwV, Gebäudeinstallation | Legionellen |
| Anordnung durch das Gesundheitsamt | Pflicht im angeordneten Umfang | nach Anordnung |
| Neuinstallation oder Wiederinbetriebnahme | Empfehlung | Koloniezahl, coliforme Bakterien, E. coli |
| Klinik, Pflege, Kita mit empfindlichen Gruppen | Empfehlung, oft im Hygieneplan vorgesehen | zusätzlich Pseudomonas aeruginosa |
Beauftragen Sie für Proben eine zugelassene Untersuchungsstelle, damit die Probennahme normgerecht erfolgt. Wie Sie Keimbildung vorbeugen, lesen Sie im Ratgeber Hygiene und Keimbelastung am Wasserspender.
Mieten Sie einen Wasserspender mit Servicevertrag, übernimmt der Anbieter viele technische Aufgaben. Die Verantwortung für die Nutzung bleibt dennoch bei Ihnen. Die SWM M-Wasserbar nennt etwa eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung bei Inbetriebnahme, Welltec eine halbjährliche Wartung mit Filterwechsel. Die folgende Aufteilung ist typisch, maßgeblich ist immer Ihr Vertrag.
| Aufgabe | Betrieb als Nutzer | Anbieter mit Servicevertrag |
|---|---|---|
| Fachgerechter Anschluss mit Sicherungseinrichtung | beauftragt und prüft Nachweis | führt aus oder lässt ausführen |
| Filterwechsel und Desinfektion im Intervall | achtet auf Termine | führt aus |
| Tägliche Sichtkontrolle und Reinigung außen | führt aus | schult auf Wunsch |
| Spülen nach Stillstand | führt aus oder meldet | bietet Spülung oder Desinfektion |
| Dokumentation im Hygieneplan | führt | liefert Wartungsprotokolle |
Wie Wartungsverträge aufgebaut sind, zeigt die Seite Wasserspender mit Wartungsvertrag.
Im Preisrechner geben Sie Mitarbeiterzahl, Wassersorten und Servicewunsch an und sehen, mit welchen Monatskosten Ihr Betrieb rechnen kann.
Das Wasser, das an Ihrem Hausanschluss ankommt, ist bereits Trinkwasser. Wasserversorger gewinnen es überwiegend aus Grundwasser, Quellwasser und Oberflächenwasser. Je nach Rohwasser durchläuft es Schritte wie Belüftung, Entfernung von Eisen und Mangan, Filtration über Sand oder Aktivkohle und bei Bedarf eine Desinfektion. Die Trinkwasserverordnung erlaubt dafür nur Stoffe und Verfahren, die in einer Liste des Umweltbundesamts geführt werden.
Laut Umweltbundesamt erfüllen mehr als 99 Prozent der Messwerte des deutschen Trinkwassers die Anforderungen der Trinkwasserverordnung oder unterschreiten sie deutlich. Die Verantwortung des Wasserversorgers endet aber an der Übergabestelle. Für die letzten Meter im Gebäude sind Eigentümer und Betreiber zuständig, und genau dort entscheiden Material, Leitungsführung und Nutzung über die Qualität am Wasserspender.
Viele Betriebe fragen, ob sie Leitungswasser erst zu Trinkwasser aufbereiten müssen. Das ist nicht nötig, denn Leitungswasser ist in Deutschland Trinkwasser. Filter im Wasserspender verändern vor allem Geschmack, Geruch und Härte. Aktivkohle bindet Chlor und Geruchsstoffe, Ionenaustauscher reduzieren Kalk, Sterilfilter oder UV-Module senken das Keimrisiko im Gerät.
BRITA nennt für seine Geräte einen Aktivkohleblock mit der Keimsperre Thermal Gate, Grünbeck den clearliQ Filter, Kärcher eine zweistufige Filtration. Wichtig ist, dass jeder Filter im vorgesehenen Intervall gewechselt wird. Ein überlagerter Filter kann selbst zur Keimquelle werden. Welche Filter es gibt, erklärt der Ratgeber Filterarten für Wasserspender, ob Sie überhaupt einen Filter brauchen, der Beitrag Wasserspender mit oder ohne Filter.
Verbessert Geschmack und Geruch, bindet Chlor
Schützt Heißwasser und Kühlung vor Kalk
Senkt das Keimrisiko im Gerät und am Auslauf
Ein Gallonen-Wasserspender hängt nicht an der Leitung. Das Wasser in der Gallone ist meist natürliches Mineralwasser oder Quellwasser und unterliegt der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung. Der Abfüller verantwortet die Qualität bis zum Verschluss. Ab dem Einsetzen der Gallone sind Sie für Lagerung, Hygiene beim Wechsel und die Reinigung des Geräts zuständig.
Bei leitungsgebundenen Geräten zählt der Zustand der Hausinstallation. Laut Umweltbundesamt mussten Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen seit dem 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt sein. Ab dem 13. Januar 2028 sinkt der Grenzwert für Blei von 0,01 auf 0,005 Milligramm je Liter. In Altbauten sollten Sie vor dem Anschluss eines Wasserspenders klären, welche Leitungsmaterialien verbaut sind.
Mit wenigen Schritten erfüllen Sie die wesentlichen Anforderungen und haben bei Rückfragen von Gesundheitsamt, Berufsgenossenschaft oder Prüfern einen Nachweis. Wer zusätzlich Gäste bewirtet, findet die Anforderungen aus dem Lebensmittelrecht im Ratgeber HACCP und Hygienevorschriften am Wasserspender.
Welche Pflichten Sie als Arbeitgeber bei der Getränkeversorgung haben, erklärt der Ratgeber Wasserspender für Mitarbeiter und Arbeitgeberpflichten.
Die Trinkwasserverordnung gilt bis zur Sicherungseinrichtung, über die der Wasserspender an die Leitung angeschlossen ist, dort müssen die Anforderungen an das Wasser erfüllt sein. Für das Wasser im Gerät dahinter gilt sie nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 nicht unmittelbar. Hygiene, Wartung und in Lebensmittelbetrieben das Lebensmittelrecht bleiben aber verbindlich.
Gemeint ist ein Betrieb nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, bei dem das Wasser regelmäßig fließt und nur geeignete Materialien und Stoffe verwendet werden. Lange Stagnation, stillgelegte Leitungsabschnitte und ungeeignetes Zubehör widersprechen dem. Im Zweifel hilft ein Fachbetrieb für Trinkwasserinstallationen.
Arbeiten an der Trinkwasserinstallation sollten nur eingetragene Fachbetriebe ausführen, das empfiehlt auch das Umweltbundesamt. Beim Anschluss muss eine passende Sicherungseinrichtung nach DIN EN 1717 eingebaut werden. Viele Anbieter übernehmen die Installation im Rahmen von Miete oder Kauf.
Eine generelle Untersuchungspflicht für Wasserspender gibt es nicht. Pflichten entstehen über die Gebäudeinstallation, etwa bei Legionellen nach § 31, oder durch Anordnung des Gesundheitsamts. Freiwillige Proben sind nach Neuinstallation, Stillstand oder in sensiblen Einrichtungen sinnvoll.
Der Wasserversorger bereitet das Rohwasser je nach Herkunft durch Belüftung, Filtration und bei Bedarf Desinfektion auf. Im Wasserspender verbessern Filter vor allem Geschmack und Härte, UV-Module oder thermische Verfahren senken das Keimrisiko im Gerät.
Nein, Leitungswasser ist in Deutschland Trinkwasser und kann ohne Aufbereitung getrunken werden. Ein Filter im Wasserspender ist eine Komfort- und Schutzfunktion, kein rechtliches Muss. Achten Sie darauf, dass Filter rechtzeitig gewechselt werden.
Das hängt von der Ursache und vom Vertrag ab. Liegt der Fehler in der Hausinstallation, ist meist deren Betreiber gefragt, bei Gerät oder Wartung kann der Anbieter verantwortlich sein. Lassen Sie Haftungsfragen im Einzelfall rechtlich prüfen und dokumentieren Sie Reinigung und Wartung lückenlos.
Das Wasser in Gallonen ist in der Regel Mineral- oder Quellwasser und fällt unter die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung. Für die Hygiene am Gerät und beim Gallonenwechsel sind Sie als Betrieb zuständig.
Geben Sie Ihren Bedarf an und erhalten Sie kostenlos Angebote passender Anbieter.
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