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Wasserspender und Trinkwasser, was die Trinkwasserverordnung von Betrieben verlangt

Wasserspender und Trinkwasser, was die Trinkwasserverordnung von Betrieben verlangt
Inhalt

Ein Wasserspender gibt Trinkwasser aus, und dafür gelten in Deutschland klare Regeln, vor allem die Trinkwasserverordnung in der Fassung von 2023. Sie regelt die Qualität des Wassers bis zur Sicherungseinrichtung, über die ein leitungsgebundener Wasserspender an die Trinkwasserleitung angeschlossen ist. Für das Gerät selbst greifen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Lebensmittelrecht und die Pflichten aus Ihrem Wartungsvertrag. Dieser Ratgeber zeigt, wo genau die Grenze verläuft, was bestimmungsgemäßer Betrieb im Alltag bedeutet und welche Aufgaben bei Ihnen als Betreiber und welche beim Anbieter liegen.

Das Wichtigste in Kürze

Gilt die Trinkwasserverordnung für Wasserspender?

Die kurze Antwort lautet, teilweise. Die Trinkwasserverordnung, kurz TrinkwV, regelt Wasser für den menschlichen Gebrauch, also zum Trinken, Kochen und zur Zubereitung von Speisen und Getränken. Sie gilt für die gesamte Trinkwasserinstallation in Ihrem Gebäude, also Leitungen, Speicher, Armaturen und Apparate bis zu den Entnahmestellen.

Für einen leitungsgebundenen Wasserspender enthält die Verordnung eine wichtige Grenze. Nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 gilt sie nicht für Wasser, das sich in Fließrichtung hinter der notwendigen Sicherungseinrichtung eines endständig angeschlossenen wasserführenden Apparats befindet, der nach den Regeln der Technik nicht Teil der Trinkwasserinstallation ist. Zugleich legt § 10 fest, dass die Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit bei solchen Apparaten genau an dieser Sicherungseinrichtung eingehalten werden müssen.

Für Sie heißt das, bis zur Sicherungseinrichtung muss einwandfreies Trinkwasser ankommen, dafür sorgen Gebäudebetreiber und Installateur. Ab dort ist der Wasserspender ein Gerät, für dessen Hygiene Hersteller, Anbieter und Sie als Nutzer gemeinsam sorgen. Rechtlich frei ist dieser Bereich nicht, denn wer Wasser an Beschäftigte, Gäste oder Patienten abgibt, unterliegt allgemeinen Sorgfaltspflichten und in Lebensmittelbetrieben dem Lebensmittelrecht. Einen Überblick über die Gerätearten liefert der Ratgeber Wasserspender Systeme im Überblick.

Wasserspender an der Trinkwasserleitung, wo die Verantwortung wechselt

Ein Wasserspender mit Festwasseranschluss hängt direkt an der Trinkwasserleitung. Damit kein Wasser aus dem Gerät in das Leitungsnetz zurückfließen kann, gehört zwischen Leitung und Gerät eine Sicherungseinrichtung nach DIN EN 1717. Wie diese Armatur ausgewählt wird, erklärt der Ratgeber DIN EN 1717 und Rückflussschutz am Wasserspender. Die folgende Tabelle zeigt, welche Regeln an welcher Stelle gelten.

AbschnittMaßgebliche RegelnVerantwortlich
Hausanschluss bis GebäudeinstallationTrinkwasserverordnung, Vorgaben des WasserversorgersWasserversorger bis zur Übergabestelle
Leitungen im Gebäude bis zur SicherungseinrichtungTrinkwasserverordnung, allgemein anerkannte Regeln der TechnikEigentümer oder Betreiber der Gebäudeinstallation
Sicherungseinrichtung am GeräteanschlussDIN EN 1717, DIN 1988-100Fachbetrieb bei Installation, Betreiber bei Wartung
Wasserspender mit Filter, Kühlung, ZapfstelleHerstellervorgaben, Hygieneplan, in Lebensmittelbetrieben LebensmittelrechtBetrieb als Nutzer, Anbieter laut Wartungsvertrag
Gallonengerät ohne LeitungsanschlussMineral- und Tafelwasser-Verordnung für das abgefüllte WasserAbfüller für das Wasser, Betrieb für Gerät und Handhabung

In Mietobjekten ist häufig der Vermieter Betreiber der Gebäudeinstallation, während Ihr Betrieb den Wasserspender betreibt. Halten Sie im Miet- und im Servicevertrag fest, wer welche Aufgabe übernimmt. Bei unklarer Rollenverteilung lohnt eine kurze rechtliche Prüfung.

Bestimmungsgemäßer Betrieb nach der Trinkwasserverordnung

Der Begriff bestimmungsgemäßer Betrieb taucht in Verträgen und Prüfberichten häufig auf. Die Trinkwasserverordnung verlangt in § 13, dass Wasserversorgungsanlagen mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, errichtet und betrieben werden. Zu diesen Regeln zählen unter anderem DIN 1988, DIN EN 1717 und die Richtlinie VDI/DVGW 6023 zur Hygiene in Trinkwasser-Installationen.

Im Kern bedeutet bestimmungsgemäßer Betrieb, dass das Wasser regelmäßig fließt und nicht lange steht, dass die Anlage so genutzt wird, wie sie geplant wurde, und dass nur Werkstoffe und Stoffe mit dem Trinkwasser in Berührung kommen, die dafür bestimmt sind. § 13 Absatz 2 verweist für Werkstoffe auf die Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamts. Absatz 5 erlaubt im Betrieb nur Stoffe, Gegenstände und Verfahren, die der Trinkwasserversorgung dienen.

Was das für den Wasserspender heißt

  • Die Zuleitung zum Gerät ist kurz und wird regelmäßig durchströmt, tote Leitungsabschnitte werden zurückgebaut.
  • Filter, Schläuche und Dichtungen stammen aus dem Zubehör des Herstellers und sind für Trinkwasser geeignet.
  • Das Gerät wird nicht wochenlang ohne Entnahme betrieben, oder es wird vor der Wiederinbetriebnahme gespült.

Stagnation, das häufigste Hygieneproblem

Wasser, das steht, verliert an Qualität. Das Umweltbundesamt rät, Wasser, das länger als vier Stunden in der Installation gestanden hat, nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken zu nutzen und es vorher ablaufen zu lassen. In der Fachpraxis gilt für die Trinkwasserinstallation zudem, dass jede Entnahmestelle regelmäßig, spätestens nach wenigen Tagen, durchgespült werden sollte.

Am Wasserspender ist Stagnation vor allem nach Wochenenden, Betriebsferien oder in wenig genutzten Bereichen ein Thema. Viele Geräte haben deshalb eine automatische Spülung oder thermische Desinfektion. Aquadona nennt etwa beim Modell Kaskade eine automatische Spülung mit Hygienemonitoring, Kärcher eine automatische thermische Desinfektion mit Spülung. Welche Funktionen es gibt, zeigt der Ratgeber Hygienefunktionen am Wasserspender.

Praxistipp nach längerer Pause

So nehmen Sie einen Wasserspender nach Urlaub oder Schließzeit wieder in Betrieb.

Welche Untersuchungen Betreiber durchführen müssen

Eine allgemeine Pflicht, das Wasser aus jedem Wasserspender regelmäßig im Labor untersuchen zu lassen, enthält die Trinkwasserverordnung nicht. Die Untersuchungspflichten knüpfen an die Art der Wasserversorgungsanlage an. Für die Gebäudeinstallation schreibt § 31 eine Untersuchung auf Legionellen vor, wenn Trinkwasser gewerblich oder öffentlich abgegeben wird, eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist und es Duschen oder andere Einrichtungen gibt, in denen Wasser vernebelt wird. Ein Wasserspender selbst löst diese Pflicht nicht aus.

Das Gesundheitsamt kann allerdings Untersuchungen anordnen, etwa nach Beschwerden oder Auffälligkeiten. In Schulen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen erwarten Gesundheitsämter zudem oft einen dokumentierten Hygieneplan. Freiwillige Proben am Wasserspender sind sinnvoll, wenn das Gerät neu installiert wurde, lange stillstand oder wenn empfindliche Personengruppen trinken.

AnlassPflicht oder EmpfehlungTypische Parameter
Großanlage mit Warmwasserspeicher und Duschen, gewerbliche AbgabePflicht nach § 31 TrinkwV, GebäudeinstallationLegionellen
Anordnung durch das GesundheitsamtPflicht im angeordneten Umfangnach Anordnung
Neuinstallation oder WiederinbetriebnahmeEmpfehlungKoloniezahl, coliforme Bakterien, E. coli
Klinik, Pflege, Kita mit empfindlichen GruppenEmpfehlung, oft im Hygieneplan vorgesehenzusätzlich Pseudomonas aeruginosa

Beauftragen Sie für Proben eine zugelassene Untersuchungsstelle, damit die Probennahme normgerecht erfolgt. Wie Sie Keimbildung vorbeugen, lesen Sie im Ratgeber Hygiene und Keimbelastung am Wasserspender.

Pflichten von Betreiber und Anbieter im Vergleich

Mieten Sie einen Wasserspender mit Servicevertrag, übernimmt der Anbieter viele technische Aufgaben. Die Verantwortung für die Nutzung bleibt dennoch bei Ihnen. Die SWM M-Wasserbar nennt etwa eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung bei Inbetriebnahme, Welltec eine halbjährliche Wartung mit Filterwechsel. Die folgende Aufteilung ist typisch, maßgeblich ist immer Ihr Vertrag.

AufgabeBetrieb als NutzerAnbieter mit Servicevertrag
Fachgerechter Anschluss mit Sicherungseinrichtungbeauftragt und prüft Nachweisführt aus oder lässt ausführen
Filterwechsel und Desinfektion im Intervallachtet auf Termineführt aus
Tägliche Sichtkontrolle und Reinigung außenführt ausschult auf Wunsch
Spülen nach Stillstandführt aus oder meldetbietet Spülung oder Desinfektion
Dokumentation im Hygieneplanführtliefert Wartungsprotokolle

Wie Wartungsverträge aufgebaut sind, zeigt die Seite Wasserspender mit Wartungsvertrag.

Wasserspender mit Service vergleichen

Im Preisrechner geben Sie Mitarbeiterzahl, Wassersorten und Servicewunsch an und sehen, mit welchen Monatskosten Ihr Betrieb rechnen kann.

Wie wird Trinkwasser aufbereitet?

Das Wasser, das an Ihrem Hausanschluss ankommt, ist bereits Trinkwasser. Wasserversorger gewinnen es überwiegend aus Grundwasser, Quellwasser und Oberflächenwasser. Je nach Rohwasser durchläuft es Schritte wie Belüftung, Entfernung von Eisen und Mangan, Filtration über Sand oder Aktivkohle und bei Bedarf eine Desinfektion. Die Trinkwasserverordnung erlaubt dafür nur Stoffe und Verfahren, die in einer Liste des Umweltbundesamts geführt werden.

Laut Umweltbundesamt erfüllen mehr als 99 Prozent der Messwerte des deutschen Trinkwassers die Anforderungen der Trinkwasserverordnung oder unterschreiten sie deutlich. Die Verantwortung des Wasserversorgers endet aber an der Übergabestelle. Für die letzten Meter im Gebäude sind Eigentümer und Betreiber zuständig, und genau dort entscheiden Material, Leitungsführung und Nutzung über die Qualität am Wasserspender.

Leitungswasser zu Trinkwasser aufbereiten, was Filter im Wasserspender leisten

Viele Betriebe fragen, ob sie Leitungswasser erst zu Trinkwasser aufbereiten müssen. Das ist nicht nötig, denn Leitungswasser ist in Deutschland Trinkwasser. Filter im Wasserspender verändern vor allem Geschmack, Geruch und Härte. Aktivkohle bindet Chlor und Geruchsstoffe, Ionenaustauscher reduzieren Kalk, Sterilfilter oder UV-Module senken das Keimrisiko im Gerät.

BRITA nennt für seine Geräte einen Aktivkohleblock mit der Keimsperre Thermal Gate, Grünbeck den clearliQ Filter, Kärcher eine zweistufige Filtration. Wichtig ist, dass jeder Filter im vorgesehenen Intervall gewechselt wird. Ein überlagerter Filter kann selbst zur Keimquelle werden. Welche Filter es gibt, erklärt der Ratgeber Filterarten für Wasserspender, ob Sie überhaupt einen Filter brauchen, der Beitrag Wasserspender mit oder ohne Filter.

Enthärtung

Schützt Heißwasser und Kühlung vor Kalk

Gallonen, Blei und alte Leitungen

Ein Gallonen-Wasserspender hängt nicht an der Leitung. Das Wasser in der Gallone ist meist natürliches Mineralwasser oder Quellwasser und unterliegt der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung. Der Abfüller verantwortet die Qualität bis zum Verschluss. Ab dem Einsetzen der Gallone sind Sie für Lagerung, Hygiene beim Wechsel und die Reinigung des Geräts zuständig.

Bei leitungsgebundenen Geräten zählt der Zustand der Hausinstallation. Laut Umweltbundesamt mussten Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen seit dem 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt sein. Ab dem 13. Januar 2028 sinkt der Grenzwert für Blei von 0,01 auf 0,005 Milligramm je Liter. In Altbauten sollten Sie vor dem Anschluss eines Wasserspenders klären, welche Leitungsmaterialien verbaut sind.

Checkliste für Betriebe mit Wasserspender

Mit wenigen Schritten erfüllen Sie die wesentlichen Anforderungen und haben bei Rückfragen von Gesundheitsamt, Berufsgenossenschaft oder Prüfern einen Nachweis. Wer zusätzlich Gäste bewirtet, findet die Anforderungen aus dem Lebensmittelrecht im Ratgeber HACCP und Hygienevorschriften am Wasserspender.

Welche Pflichten Sie als Arbeitgeber bei der Getränkeversorgung haben, erklärt der Ratgeber Wasserspender für Mitarbeiter und Arbeitgeberpflichten.

Häufige Fragen

Die Trinkwasserverordnung gilt bis zur Sicherungseinrichtung, über die der Wasserspender an die Leitung angeschlossen ist, dort müssen die Anforderungen an das Wasser erfüllt sein. Für das Wasser im Gerät dahinter gilt sie nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 nicht unmittelbar. Hygiene, Wartung und in Lebensmittelbetrieben das Lebensmittelrecht bleiben aber verbindlich.

Gemeint ist ein Betrieb nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, bei dem das Wasser regelmäßig fließt und nur geeignete Materialien und Stoffe verwendet werden. Lange Stagnation, stillgelegte Leitungsabschnitte und ungeeignetes Zubehör widersprechen dem. Im Zweifel hilft ein Fachbetrieb für Trinkwasserinstallationen.

Arbeiten an der Trinkwasserinstallation sollten nur eingetragene Fachbetriebe ausführen, das empfiehlt auch das Umweltbundesamt. Beim Anschluss muss eine passende Sicherungseinrichtung nach DIN EN 1717 eingebaut werden. Viele Anbieter übernehmen die Installation im Rahmen von Miete oder Kauf.

Eine generelle Untersuchungspflicht für Wasserspender gibt es nicht. Pflichten entstehen über die Gebäudeinstallation, etwa bei Legionellen nach § 31, oder durch Anordnung des Gesundheitsamts. Freiwillige Proben sind nach Neuinstallation, Stillstand oder in sensiblen Einrichtungen sinnvoll.

Der Wasserversorger bereitet das Rohwasser je nach Herkunft durch Belüftung, Filtration und bei Bedarf Desinfektion auf. Im Wasserspender verbessern Filter vor allem Geschmack und Härte, UV-Module oder thermische Verfahren senken das Keimrisiko im Gerät.

Nein, Leitungswasser ist in Deutschland Trinkwasser und kann ohne Aufbereitung getrunken werden. Ein Filter im Wasserspender ist eine Komfort- und Schutzfunktion, kein rechtliches Muss. Achten Sie darauf, dass Filter rechtzeitig gewechselt werden.

Das hängt von der Ursache und vom Vertrag ab. Liegt der Fehler in der Hausinstallation, ist meist deren Betreiber gefragt, bei Gerät oder Wartung kann der Anbieter verantwortlich sein. Lassen Sie Haftungsfragen im Einzelfall rechtlich prüfen und dokumentieren Sie Reinigung und Wartung lückenlos.

Das Wasser in Gallonen ist in der Regel Mineral- oder Quellwasser und fällt unter die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung. Für die Hygiene am Gerät und beim Gallonenwechsel sind Sie als Betrieb zuständig.

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